Die Finanzierung eines Hausbaus, aber auch einer Renovierung wird selten allein aus Eigenkapital bestehen. Man braucht einen Kredit oder Fördergelder.
Wussten Sie, dass es seit Januar 2020 Förderung mehr Förderungen gibt?
Bauherren dürfen sich über mehr finanzielle Unterstützung freuen – sei es in Form von Fördergeldern oder als Steuererleichterungen. Nur ein paar Beispiele sind:
- Kfw Förderung für Renovierer seit Januar 2020
- Förderungen BAFA seit Januar 2020
- Steuerersparnis für energetische Sanierung seit Januar 2020
- Mehr Geld für Gebäudeenergieberatung seit 1. Februar 2020
- Energetische Sanierung
- Barrierefreier Umbau
Fördermittel für Sanierer
Staatliche Förderprogramme bei einer Renovierung setzen zwei Schwerpunkte:
- die energetische Sanierung
- den Umbau zur Barrierefreiheit
Nachhaltigkeit zahlt sich aus: Hauseigentümer werden seit Januar 2020 mit Steuervorteilen und Zuschüssen für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum belohnt.
Neu ist der Steuerbonus für Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Wärmedämmung, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind. Sie können für einen befristeten Zeitraum mit maximal 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, verteilt auf drei Jahre.
Der Hausbesitzer muss sich allerdings zwischen Steuervorteilen und KfW-Förderung entscheiden. Eine Kombination beider Fördermaßnahmen ist nicht möglich.
Steuerersparnis für energetische Sanierung seit Januar 2020
Wer nicht auf KfW- oder BAFA-Förderungen zurückgreift, kann einen Steuerabzug für Sanierungen geltend machen.Seit 2020 sind die Kosten für die Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums (älter als zehn Jahre) steuerlich abzugsfähig. Der Energiestandard muss sich verbessern, ein Fachunternehmen mit der Durchführung beauftragt werden.
Besprechen Sie alle Möglichkeiten mit Ihrem Energieberater und Ihrem Bankberater.
Gerne stehen wir unterstützend bei der Bauplanung zur Verfügung.