Schulungspflicht für Verkehrsunternehmen nach der neuen Fahrtenschreiber-Verordnung

Autor: Tanja Poschinger
Datum: 5. September 2016
Kategorie News

Artikel 33 „Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens“ der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 zu  Fahrtenschreibern im Straßenverkehr besagt: „Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist.“

Unsere 3 Containerfahrer haben diese gesetzlich vorgeschriebene Schulung Ende Juli 2016 besucht.

Die Schulungsinhalte waren: 

– Rechtliche Grundlagen zu Fahrtenschreibern

– Bedienung von Kontrollgeräten – Informationsmöglichkeiten der Geräte

– Pflichten der Fahrer

Diese Lernziele wurden erreicht:

 – Ordnungsgemäßes Bedienen der Kontrollgeräte

– Wissen über verschiedene typenspezifische Menüführungen

– Fehlerursachen erkennen

– Tipps für die Praxis

 Zertifikat-Tachoschulung

 

Egal welches Bauvorhaben wir für Sie verwirklichen, ob Modernisierung, Umbau, Aufstockung, Renovierung, Anbau oder Sie unseren Containerdienst in Anspruch nehmen, wir sorgen dafür, dass unsere Mitarbeiter Experten sind bei dem was Sie tun. Ihr Bauunternehmen Poschinger in Salzweg bei Passau!