Fachkundeausweis

Autor: Tanja Poschinger
Datum: 16. November 2017
Kategorie News

Unsere Mitarbeiter bilden sich regelmäßig weiter.
So freut es uns sehr, dass Hr. Koller den Lehrgang „Fachkunde für verantwortliche Personen gem. § 54 KrWG gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV“ erfolgreich absolviert hat.

Der Fachkundenachweis ist für unseren Containerdienst von großer Bedeutung. Es wurden folgende Themen behandelt:

Kreislaufwirtschaftsgesetz
Die auf Grund des KrWG ergangenen Rechtsverordnungen
Das Recht der Abfallverbringung
Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren
Vorschriften und Umweltrecht
Bezüge zum Güterverkehrs- und Gefahrgutrecht
Vorschriften der betrieblichen Haftung

Die Kreislaufwirtschaft ist eine der durch den Gesetzgeber am stärksten regulierten Wirtschaftsbranchen. Daher müssen alle Führungs- und Fachkräfte in Entsorgungs- und Recyclingbetrieben über umfangreiche Kenntnisse der aktuell geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie frühzeitige Informationen über deren weitere Entwicklungen verfügen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um im betrieblichen Alltag wirtschaftlich erfolgreich und rechtssicher agieren zu können.

Wir sorgen dafür, dass unsere Mitarbeiter immer auf den aktuellsten Stand der Abfallentsorgung sind.